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Ersetzt die freie Trauung den Gang zum Standesamt?

Wenn ihr vor dem Gesetzgeber als Ehepaar gelten wollt ist der Gang zum Standesamt unumgänglich.

Nur der zuständige Standesbeamte darf die Ehe in besonders dafür gewidmeten Räumen oder Örtlichkeiten als rechtsgültig erklären.


Für die freie Trauung ist es unerheblich, ob ihr zuvor beim Standesamt wart oder zu einem späteren Zeitpunkt zum Standesamt geht.

 

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